Allgemeine Geschäftsbedingungen der Malt|Harms GbR - Fachdienst für berufliche Integration
1. Allgemeines
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Dienstleistungsverträgen
zwischen Malt|Harms GbR und dem Auftraggeber. Abweichende und zusätzliche Bestimmungen gelten nur,
wenn sie schriftlich vereinbart und von beiden (bzw. allen) Vertragsparteien unterzeichnet worden sind.
2. Geltungsbereich
Die Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge mit Malt|Harms GbR über Beratungen,
Weiterbildungsmaßnahmen oder ähnliche Aufträge.
3. Zustandekommen des Vertrags
Erteilt der Auftraggeber der Malt|Harms GbR einen Auftrag, kommt der Vertrag mit der Vertragsunterzeichnung durch
beide Parteien zustande.
4. Art und Umfang Leistungen
Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Tätigkeit oder die sonstige Dienstleistung und nicht ein Erfolg.
Der Leistungsumfang von Malt|Harms GbR richtet sich nach der jeweiligen Zielabsprache mit dem Auftraggeber.
Die Arbeitsergebnisse werden in der Regel in einem Bericht festgehalten.
5. Berichterstattung
Der Bericht wird grundsätzlich in deutscher Sprache verfasst. Falls der Auftraggeber den Bericht statt dessen in einer
anderen Landessprache oder Englisch wünscht, hat er dies Malt|Harms GbR bei Auftragserteilung ausdrücklich
mitzuteilen. Speziell zu vereinbaren sind Übersetzungen in andere als die oben genannten Sprachen, die Lieferung
von mehr als einem Bericht sowie die Ausfertigung der Berichte in mehr als einer Sprache. Die damit verbundenen
Mehrkosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Die Berichte werden zweimonatlich verfasst.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die im Rahmen der Durchführung des Auftrages gefertigten Berichte mit allen
Anlagen nur für seine eigenen Zwecke zu verwenden.
6. Termine
Allenfalls vereinbarte Termine bzw. Fristen für die Erbringung von Dienstleistungen gelten unter Vorbehalt von Ereignissen
höherer Gewalt. Die Fristen beginnen zu laufen, sobald Malt|Harms GbR und der Auftraggeber sich über alle
Einzelheiten des Auftrages einig geworden sind und der Auftraggeber von Malt|Harms GbR sämtliche für die
Erbringung der Dienstleistung benötigten Unterlagen und Materialien überlassen hat.
7. Geheimhaltung
Malt|Harms GbR verpflichten sich, Daten und Informationen des oder über den Auftraggeber, welche ihr im Rahmen
ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber zugänglich gemacht werden, vertraulich zu behandeln. Ergibt die Beratung/Dienstleistung,
dass wichtige öffentliche Interessen gefährdet sind oder gesetzliche Vorschriften verletzt werden, so ist die
Malt|Harms GbR zur Meldung an die zuständige Amtsstelle berechtigt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Malt&
Harms sind ebenso verpflichtet, über berufliche und geschäftliche Angelegenheit Stillschweigen zu wahren. Diese
Pflicht zur Verschwiegenheit gilt auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
8. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Malt|Harms GbR alle erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig
und vollständig zur Verfügung zu stellen. Die Mitwirkungspflicht des Auftraggebers erstreckt sich auch auf Vorgänge
und Unterlagen, die während der Beratungstätigkeit entstehen oder bekannt werden.
9. Vergütung
Sofern nicht anders vereinbart ist, sind die Dienstleistungen pauschal zu vergüten. Es kommen die jeweils geltenden
Preiskalkulationen von Malt/ Harms GbR zur Anwendung. Für dringende Arbeitsleistungen, welche in Absprache mit
dem Auftraggeber außerhalb der Geschäftszeiten erledigt werden müssen, wird ein Zuschlag von 50% verrechnet.
Wird ein Festpreis vereinbart, so basiert dieser auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bekannten
Grundlagen und unter der Bedingung, dass die zu jenem Zeitpunkt vereinbarten Voraussetzungen erfüllt werden.
Ändern sich diese Grundlagen und Voraussetzungen, so kann Malt|Harms GbR eine Anpassung des Festpreises
verlangen. Rechnungen von Malt|Harms GbR sind ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum
zahlbar.
10. Gewährleistung und Haftung
Malt|Harms GbR leisten Gewähr für eine sorgfältige und gewissenhafte Ausführung des übertragenen Auftrages.
Enthält die Durchführung des Auftrages Mängel im sinne des Vertrages oder des Gesetzes, wird Malt|Harms GbR in
Absprache mit dem Auftraggeber in angemessener Frist die notwendigen Nachleistungen kosten- und spesenfrei
erbringen. Malt|Harms GbR ist berechtigt, für diese Nacharbeiten auch andere Experten oder Mitarbeiter von Malt|Harms GbR einzusetzen.
Verbleiben trotz Nachbesserungen Mängel oder sind sonst noch Nachteile für den Auftraggeber vorhanden, kann nur dann Schadensersatz verlangt werden, wenn der Experte oder eine Mitarbeiterin von Malt|Harms GbR grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Das gilt auch, wenn notwendige Nachleistungen von Malt |Harms GbR nach erneuter Absprache mit dem Auftraggeber innerhalb einer bezeichneten angemessenen Nachfrist (§326 BGB) nicht erbracht worden sind.
Vorstehende Haftungsbeschränkungen auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten gelten auch für Schäden, die durch sonstiges vertrags- oder pflichtwidriges Verhalten durch die Expertinnen oder durch Mitarbeiterinnen von Malt|Harms GbR nachweisbar entstanden sind.
11. Abwerbung
Die Anstellung von Mitarbeitenden der anderen Vertragspartei darf während der Vertragsdauer nur im gegenseitigen
schriftlichen Einverständnis der Vertragsparteien erfolgen.
12. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort ist je nach Ort der Vertragserfüllung einer der Malt|Harms GbR -Standorte (Bremen). Als Gerichtsstand
gilt das für Bremen zuständige Gericht. Auf das Vertragsverhältnis ist ausschließlich Deutsches Recht anwendbar.
Bremen, Mai 2006