Gemeinsam neue Wege - Malt Harms - Fachdienst für berufliche Integration

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Malt|Harms GmbH
Fachdienst für berufliche Integration

1. Allgemeines
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Dienstleistungsverträgen zwischen Malt|Harms GmbH und dem Auftraggeber. Abweichende und zusätzliche Bestimmungen gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart und von beiden (bzw. allen) Vertragsparteien unterzeichnet worden sind.

2. Geltungsbereich
Die Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge mit Malt|Harms GmbH über Beratungen, Weiterbildungsmaßnahmen oder ähnliche Aufträge.

3. Zustandekommen des Vertrags
Erteilt der Auftraggeber der Malt|Harms GmbH einen Auftrag, kommt der Vertrag mit der Vertragsunterzeichnung durch beide Parteien zustande.

4. Art und Umfang Leistungen
Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Tätigkeit oder die sonstige Dienstleistung und nicht ein Erfolg.

Der Leistungsumfang von Malt|Harms GmbH richtet sich nach der jeweiligen Zielabsprache mit dem Auftraggeber. Die Arbeitsergebnisse werden in der Regel in einem Bericht festgehalten.

5. Berichterstattung
Der Bericht wird grundsätzlich in deutscher Sprache verfasst. Falls der Auftraggeber den Bericht statt dessen in einer anderen Landessprache oder Englisch wünscht, hat er dies Malt|Harms GmbH bei Auftragserteilung ausdrücklich mitzuteilen. Speziell zu vereinbaren sind übersetzungen in andere als die oben genannten Sprachen, die Lieferung von mehr als einem Bericht sowie die Ausfertigung der Berichte in mehr als einer Sprache. Die damit verbundenen Mehrkosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Die Berichte werden zweimonatlich verfasst.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die im Rahmen der Durchführung des Auftrages gefertigten Berichte mit allen Anlagen nur für seine eigenen Zwecke zu verwenden.

6. Termine
Allenfalls vereinbarte Termine bzw. Fristen für die Erbringung von Dienstleistungen gelten unter Vorbehalt von Ereignissen höherer Gewalt. Die Fristen beginnen zu laufen, sobald Malt|Harms GmbH und der Auftraggeber sich über alle Einzelheiten des Auftrages einig geworden sind und der Auftraggeber von Malt|Harms GmbH sämtliche für die Erbringung der Dienstleistung benötigten Unterlagen und Materialien überlassen hat.

7. Geheimhaltung
Malt|Harms GmbH verpflichten sich, Daten und Informationen des oder über den Auftraggeber, welche ihr im Rahmen ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber zugänglich gemacht werden, vertraulich zu behandeln. Ergibt die Beratung/Dienstleistung, dass wichtige öffentliche Interessen gefährdet sind oder gesetzliche Vorschriften verletzt werden, so ist die Malt|Harms GmbH zur Meldung an die zuständige Amtsstelle berechtigt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Malt|Harms GmbH sind ebenso verpflichtet, über berufliche und geschäftliche Angelegenheit Stillschweigen zu wahren. Diese Pflicht zur Verschwiegenheit gilt auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

8. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Malt|Harms GmbH alle erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Die Mitwirkungspflicht des Auftraggebers erstreckt sich auch auf Vorgänge und Unterlagen, die während der Beratungstätigkeit entstehen oder bekannt werden.

9. Vergütung
Sofern nicht anders vereinbart ist, sind die Dienstleistungen pauschal zu vergüten. Es kommen die jeweils geltenden Preiskalkulationen von Malt|Harms GmbH zur Anwendung. Für dringende Arbeitsleistungen, welche in Absprache mit dem Auftraggeber außerhalb der Geschäftszeiten erledigt werden müssen, wird ein Zuschlag von 50% verrechnet. Wird ein Festpreis vereinbart, so basiert dieser auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bekannten Grundlagen und unter der Bedingung, dass die zu jenem Zeitpunkt vereinbarten Voraussetzungen erfüllt werden. ändern sich diese Grundlagen und Voraussetzungen, so kann Malt|Harms GmbH eine Anpassung des Festpreises verlangen. Rechnungen von Malt|Harms GmbH sind ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar.

10. Gewährleistung und Haftung
Malt|Harms GmbH leisten Gewähr für eine sorgfältige und gewissenhafte Ausführung des übertragenen Auftrages. Enthält die Durchführung des Auftrages Mängel im Sinne des Vertrages oder des Gesetzes, wird Malt|Harms GmbH in Absprache mit dem Auftraggeber in angemessener Frist die notwendigen Nachleistungen kosten- und spesenfrei erbringen. Malt|Harms GmbH ist berechtigt, für diese Nacharbeiten auch andere Experten oder Mitarbeiter von Malt|Harms GmbH einzusetzen.

Verbleiben trotz Nachbesserungen Mängel oder sind sonst noch Nachteile für den Auftraggeber vorhanden, kann nur dann Schadensersatz verlangt werden, wenn der Experte oder eine Mitarbeiterin von Malt|Harms GmbH grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Das gilt auch, wenn notwendige Nachleistungen von Malt|Harms GmbH nach erneuter Absprache mit dem Auftraggeber innerhalb einer bezeichneten angemessenen Nachfrist (§326 BGB) nicht erbracht worden sind.

Vorstehende Haftungsbeschränkungen auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten gelten auch für Schäden, die durch sonstiges vertrags- oder pflichtwidriges Verhalten durch die Expertinnen oder durch Mitarbeiterinnen von Malt|Harms GmbH nachweisbar entstanden sind.

11. Abwerbung
Die Anstellung von Mitarbeitenden der anderen Vertragspartei darf während der Vertragsdauer nur im gegenseitigen schriftlichen Einverständnis der Vertragsparteien erfolgen.

12. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort ist je nach Ort der Vertragserfüllung einer der Malt|Harms GmbH-Standorte (Bremen). Als Gerichtsstand gilt das für Bremen zuständige Gericht. Auf das Vertragsverhältnis ist ausschließlich Deutsches Recht anwendbar.

Bremen, Mai 2018

 

Malt|Harms GmbH
Fachdienst für berufliche Integration
Knochenhauerstr. 11
28195 Bremen

Tel. 0421-4788-323/324
bremen@malt-harms.de
www.malt-harms.de

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